Eichen oder Kalibrieren

"Gesetzlich gefordert" oder "Messtechnisch notwendig"


1. Allgemeines

"Was ist Eichen?", " Wann braucht man eine Eichung und wann eine Kalibrierung?", "Genügt eine Werkskalibrierung?", Fragen die wir sehr oft von unseren Kunden gestellt bekommen. JAKO hat daher einen Orientierungsleitfaden erstellt und die Gründe, den Zweck, den Nutzen aber auch die Form der Konformitätsbestätigung sowie Dauer der Gültigkeit in einer Vergleichsmatrix dargestellt. Verglichen werden dabei folgenden Dienstleistungen:

  • Eichung
  • Kalibrierung
  • Werksprüfung

2. Tabelle: Vergleich zwischen Eichung, Kalibrierung, Werksprüfung

  Eichung Kalibrierung Werksprüfung

EICHEN, nur wenn es gesetzlich gefordert ist
z.B.: bei Einsatz der Messgeräte für:

  • den Schutz von Personen
  • den Schutz der Umwelt
  • den Schutz der Öffentlichkeit
  • den Schutz fairer Handelstätigkeiten

KALIBRIEREN, speziell dann, wenn messtechnische Sicherheit notwendig ist, z.B.:

  • für Prüfnormale in betrieblichen Labors oder Prüfstellen
  • bei Nachweispflicht - Stand der Technik
  • Überwachung kritischer Messpunkte z.B.: HACCP, GMP

WERKSPRÜFUNG, nur wenn eine funktionstechnische Prüfmittel- überwachung ausreichend ist, z.B.:

  • für Prüfmittel die gemäß ISO 9001 auf Einsatztauglichkeit geprüft und überwacht werden müssen.

Feststellung der Eignung eines Messgerätes für einen spezfischen Einsatzfall

  • Feststellung der Einhaltung gesetzlich vorgegebener Eichfehlergrenzen für die Messunsicherheit
  • einschließlich der ermittelten maximalen Messunsicherheit

Feststellung der Messunsicherheit für vertrauenswürdige Messergebnisse

  • pro Kalibrierpunkt wird die Messunsicherheit ermittelt und am Kalibrierschein angegeben
  • die Anzahl der Messpunkte liegt in Abhängigkeit vom Anzeige- bereich zwischen 5 und 10

Feststellung der Gerätefunktion!

  • Feststellung und Protokollierung der Messabweichung pro Kalibrierpunkt
  • Rechtssicherheit
  • Behördlich und rechtsverbindlich anerkannte Eignungsprüfung
  • Rückführbarkeit auf internationale Normale
  • Vertrauenswürdige Messergebnisse
  • Bestätigte Sicherheit der Messergebnisse
  • Rückführbarkeit auf internationale Normale
  • Geprüfte Gerätefunktion
  • Stempelung, d.h. Eichetikette
  • Eichschein auf Bestellung
  • Kalibrierschein nach EN 17025
  • Abnahmeprüfzeugnis 3.1
    (bei Neulieferung)
  • Werksprüfschein
Die Stempelung gilt für eine feste Periode (mindestens. 1 Jahr) in Abhängikeit der Genauigkeitsklasse Gilt nur für den Zeitpunkt
der Kalibrierung
Gilt nur für den Zeitpunkt
der Prüfung